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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Dienstunfähigkeits­­versicherung – BU für Beamte & Beamtinnen

Wie sich Verbeamtete vor Dienstunfähigkeit schützen

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  • Dem Risiko aufgrund von Burn-out oder einem Unfall dauerhaft nicht mehr arbeiten zu können bist du auch als Beamt:innen ausgesetzt.
  • Eine Dienstunfähigkeits­­versicherung – also eine Berufsunfähigkeits­­versicherung (BU) für Beamt:innen – schafft hier finanzielle Absicherung.
  • Besonders wichtig ist die DUZ für Beamtenanwärter:innen, Berufseinsteiger:innen sowie Beamt:innen auf Probe und auf Widerruf.

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Im Zusammenhang mit Versicherungsthemen liest es sich mitunter so, als sei die Dienstunfähigkeit (DU) die Berufsunfähigkeit bei Beamt:innen. Das ist grob vereinfacht, denn nicht jede Person, die dienstunfähig ist, ist automatisch auch berufsunfähig. Dieser feine Unterschied ist ein Grund, weshalb Beamt:innen eine Dienstunfähigkeits­versicherung (DU-Versicherung) brauchen. Sie ist eine Variante der Berufsunfähigkeits­versicherung (BU-Versicherung), die eine Klausel für den Beamtenstatus umfasst.

Als dienstunfähig gelten Beamt:innen, wenn sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Genaueres dazu regelt der § 44 BBG:

Dauerhaft krank ist eine verbeamtete Person, die innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate lang krank war und daher nicht arbeiten konnte. Sie kann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder auch entlassen werden.

Keine Besserung wird erwartet, wenn keine Aussicht darauf besteht, dass die Person innerhalb der nächsten 6 Monate wieder gesund und voll einsatzfähig sein wird.

Ob du als Beamt:in dienstunfähig bist, entscheidet in erster Linie der oder die Dienstherr:in. Die Grundlage für eine solche Entscheidung ist eine Einschätzung durch den oder die Amtärzt:in und meist noch weitere Gutachter:innen.

Wie sind Beamte und Beamtinnen bei Dienstunfähigkeit abgesichert?

Der oder die Dienstherr:in kann dir bei Dienstunfähigkeit eine andere Tätigkeit zuweisen oder dich in den Ruhestand versetzenBeamt:innen auf Lebenszeit beziehen im Ruhestand ein Ruhegehalt.

Die Höhe des Ruhegehaltes hängt von den geleisteten Dienstjahren ab. Mindestens 5 Jahre müssen Beamt:innen im Dienst gewesen sein, damit sie überhaupt Anspruch auf diese gesetzliche Leistung haben. Danach steigt die Höhe in gestaffelter Form mit jedem weiteren Dienstjahr an. Beamt:innen, die nach 40 Dienstjahren in den Ruhestand versetzt werden, erhalten dann maximal 71,75 % ihres Gehaltes. Es kann aber sein, dass dieser Prozentsatz wegen der knappen Gelder in der Staatskasse weiter sinkt. Dein Ruhegehalt, sprich deine Rentenhöhe, ist zudem steuerpflichtig. All dies solltest du in deine Überlegungen bezüglich einer Dienstunfähigkeits­­versicherung einbeziehen. Wenn deine Pension (noch) nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, ist es ratsam, sich zusätzlich abzusichern.

Staatsdiener:innen auf Probe oder auf Widerruf werden dagegen häufig aus dem Dienst entlassen. Als Beamt:innen sind sie renten­versicherungsfrei beschäftigt. Werden sie aus dem Dienst entlassen, verlieren sie auch ihre Versorgungsansprüche. Dann müssen sie in der gesetzlichen Renten­versicherung noch nachversichert werden.

Wer sollte warum eine Dienstunfähigkeits­­versicherung besitzen?

Beamtenanwärter:innen, Beamt:innen auf Probe und auf Widerruf

Üblicherweise meldet dich dein Dienstherr bei Dienstunfähigkeit innerhalb der ersten 5 Jahre nach Berufsbeginn bei der gesetzlichen Renten­­versicherung nach. Du wirst dann wie jede:r andere Arbeitnehmer:in behandelt und kannst die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen. Bei dieser hast du allerdings erst Anspruch auf Leistungen, wenn du 5 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hast. Zudem beträgt die Erwerbsminderungsrente oft kaum mehr als die Grundsicherung.

Eine Dienstunfähigkeits­­versicherung ist daher sinnvoll, um dein fehlendes Einkommen abzusichern und deine Lebensunterhaltskosten bedienen zu können. Doch auch nach den ersten 5 Jahren im öffentlichen Dienst fällt das Ruhegehalt noch klein aus. Zurzeit liegt es zu diesem Zeitpunkt bei etwa 35 % deines letzten Gehalts. Das reicht im Fall einer Dienstunfähigkeit möglicherweise nicht für deine Lebenshaltungskosten. Eine DU-Versicherung bietet also besonders jungen Beamt:innen Schutz. Am besten schließt du sie demnach möglichst früh ab.

Im Verlauf deiner Dienstzeit steigt die Höhe deiner zukünftigen Pension an. Entsprechend kannst du die Versicherungsbeiträge und die daraus zu erwartende Rente senken oder die Versicherung später kündigen.

Beamt:innen bei Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr

Wer gegen Kriminelle vorgeht, im Justizvollzug arbeitet, Brände löscht oder in Krisenregionen im Einsatz ist, geht im Dienst immer ein höheres Risiko ein. Wenn du in einem dieser risikoreichen Berufe arbeitest, solltest du dich besonders für den Ernstfall absichern. Für diese Beamtengruppen bzw. Besoldungsgruppen gibt es spezielle Versicherungstarife, die auf die besonderen Berufsrisiken zugeschnitten sind. Damit du im Fall der Fälle die vereinbarte Rente und somit mehr als eine Mindestversorgung erhältst, solltest du bei der Auswahl des Tarifs unbedingt auf das Kleingedruckte im Bedingungswerk für deinen Beruf achten. Hier helfen dir unsere CLARK Expert:innen selbstverständlich weiter.

Lehrer:innen

Unterricht, Sitzungen, Klausurkorrekturen: Als Lehrer:in übernimmst du oft einen stressigen Job. Psychische Erkrankungen, wie beispielsweise Depressionen, können auch bei dir dazu führen, dass du nicht mehr arbeiten kannst. Wirst du dienstunfähig, hilft eine Berufsunfähigkeits­­versicherung für Beamt:innen, die Lücke, die durch das fehlende Einkommen entsteht, zu schließen.

Die Versicherungssituation ist jedoch nicht für alle Lehrende gleich. Mittlerweile werden nicht mehr alle Lehrer:innen verbeamtet, ein Teil hat einen Vertrag als Angestellte. Wenn das bei dir der Fall ist, solltest du dich erst recht um eine private Absicherung kümmern, da du keinen Anspruch auf eine Pension hast. Fällst du für längere Zeit aus, hast du nur Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Die reicht jedoch bei weitem nicht aus, um deinen täglichen Bedarf abzudecken.

Da diese oft gerade die Grundsicherung abdeckt, tust du gut daran, eine private Berufsunfähigkeits­­versicherung abzuschließen. Einige Anbieter haben für deinen Beruf speziell zugeschnittene Versicherungen im Angebot.

Zusammenfassung

  • Für Beamtenanwärter:innen, Referendar:innen und andere Berufseinsteiger:innen ist die Dienstunfähigkeits­­versicherung besonders wichtig.
  • Du solltest beim Vertragsabschluss immer darauf achten, ob im Detail auch deine persönliche Situation versichert ist.
  • Nicht verbeamtete Lehrer:innen haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Deswegen sollten sie eine eigene Berufsunfähigkeits­­versicherung abschließen.

Was unterscheidet die Berufs- von der Dienstunfähigkeits­­versicherung?

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung zahlt Versicherten dann eine Rente aus, wenn sie nach ärztlicher Bestätigung zu mindestens 50 % berufsunfähig sind. Und dieser Zustand wird sich nach ärztlicher Ansicht in den nächsten 6 Monaten oder länger nicht deutlich verbessern oder ausheilen.

Für die Dienstunfähigkeit gibt es eine solche Festlegung nach Prozenten nicht.

Mit einer Dienstunfähigkeits­­versicherung bzw. einer Beamtenklausel im Versicherungsvertrag erhältst du eine Dienstunfähigkeitsrente, wenn du vom Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft werden. Du bekommst damit Rechtssicherheit. Es gibt jedoch verschiedene Formen der Klausel.

Die Dienstunfähigkeitsklausel: Was muss drinstehen?

Die sogenannte Beamtenklausel oder auch Dienstunfähigkeitsklausel stellt die Dienstunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeit gleich. Das bedeutet, dass Berufsunfähigkeit durch Dienstunfähigkeit ausgelöst wird. Wenn dich dein Dienstherr für dienstunfähig erklärt, übernimmt dein Versicherer dann diese Entscheidung ohne Vorbehalte, Nachprüfung oder weiteres Gutachten und zahlt dir deine Rente aus. Achte darauf, dass dein Versicherer dir im Vertrag eine sogenannte echte Klausel mit Bezug zur Dienstunfähigkeit anbietet. Sie gibt dir die Sicherheit, dass du bei einer Dienstunfähigkeit die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bekommst – damit sind Versorgungsansprüche im Leistungsfall sichergestellt.

Außerdem solltest du bei Vertragsabschluss darauf achten, dass dir dein Versicherer laut Klauseln auch Schutz für eine allgemeine Dienstunfähigkeit bietet. Diese darf nicht auf eine bestimmte Berufsgruppe oder eine bestimmte Tätigkeit beschränkt sein. Dann würde sie nämlich nur in dem Fall greifen, dass du in deiner bisherigen Tätigkeit dienstunfähig wirst. Möglicherweise kannst du jedoch noch in einem anderen Bereich weiterarbeiten.

Wenn deine Police also keine allgemeine Dienstunfähigkeit abdeckt, kann es sein, dass du bei Dienstunfähigkeit doch keine BU-Rente bekommst, sondern in einem anderen Bereich weiterarbeiten musst, einfach weil du die Anforderungen an die vertraglich geregelte Berufsunfähigkeit nicht erfüllst. Achte also beim Vertragsabschluss auf den entsprechenden Schutz.

Was kostet eine Dienstunfähigkeits­­versicherung?

Die Versicherungskosten können sehr unterschiedlich ausfallen. Sie hängen von deiner persönlichen Situation ab. So beeinflussen beispielsweise die Risiken, die du in deinem alltäglichen Dienst eingehst, die Kosten. Sollte sich daran im Laufe der Zeit etwas ändern, beispielsweise durch eine Versetzung, kannst du deinen Vertrag immer entsprechend anpassen lassen. Die Beitragshöhe ist also nicht in Stein gemeißelt. Auch gibt es bei Vertragsanpassungen üblicherweise keine erneute Gesundheitsprüfung.

Neben den Risiken wirken sich dein Alter und deine individuelle gesundheitliche Situation auf die Kosten aus. Für Letztere musst du, ähnlich wie beim Abschluss einer klassischen Berufsunfähigkeits­­versicherung, deinem Versicherer einige Gesundheitsfragen beantworten. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass der Abschluss in jungen Jahren günstiger ist.

Außerdem wirkt sich auch auf die Beitragshöhe aus, was deine Versicherung genau abdeckt. Eine gute Dienstunfähigkeitsklausel sorgt teilweise für etwas höhere Kosten. Dafür bietet sie dir im Fall der Fälle Rechtssicherheit.

Weil sich die genauen Kosten einer Dienstunfähigkeits­­versicherung unterscheiden können, lohnt es sich immer, vor einem Versicherungsabschluss zwischen verschiedenen Tarifen zu vergleichen. Wie auch bei sonstigen Fragen unterstützen dich unsere CLARK Expert:innen gern dabei.

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Eine Dienstunfähigkeits­­versicherung abschließen

Beamt:innen sind zwar grundsätzlich gut über ihre Dienstherrschaft abgesichert, doch leider ist dies nicht immer ausreichend. Besonders zu Beginn deiner Dienstzeit ist die finanzielle Absicherung bei unerwarteter Dienstunfähigkeit nicht ausreichend. Wenn du plötzlich wegen einer Erkrankung längerfristig ausfällst, kann eine Dienstunfähigkeits­­versicherung die finanziellen Folgen abfedern.

Online hast du die Möglichkeit, einen Vergleich zwischen den verschiedenen Versicherer anzustellen. Damit deine Versicherung jedoch wirklich zu dir, deiner Tätigkeit und deinen individuellen Risiken passt, lohnt sich eine persönliche Beratung.

Unsere Expert:innen von CLARK helfen dir, deinen Versicherungsschutz individuell für dich zu gestalten.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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